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Betreuungsmodell

Das Betreuungsmodell ist durch die gesetzliche Präventionszeiten, die durch die Anzahl der Mitarbeiter- Gefahrenpotentiale und schwere der Arbeit geregelt.

Die Aufteilung der Mindesteinsatzzeiten gliedern sich für die  Sicherheitsfachkraft (40%) - Arbeitsmedizin (35%) und Arbeitspsychologie oder andere benötigte Präventivkräfte (25%) der gesamten Präventionszeit. 


Durch unseren Einsatz gewährleisten Sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften lt. ASchG und werden von uns umfassend zu sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Themenbereichen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes für Ihre Mitarbeiter beraten.

Stift und Mappen

Tätigkeiten der Präventivfachkräfte

Unsere ArbeitsmedizinerInnen kümmern sich um Einstellungsuntersuchungen, Blutabnahmen, Impfungen, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz und Wiedereingliederungsuntersuchungen nach längerem Krankenstand und berät Sie über ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. 

Der Arbeitspsychologe evaluiert psychische Belastungen am Arbeitsplatz, führt Gruppendiskussionen anhand ABS-Gruppen und erkennt Merkmale anhand arbeitspsychologischer Diagnostik zur Leistungssteigerung und der Arbeitszufriedenheit Ihrer Mitarbeiter.

Die Sicherheitsfachkraft führt Gefährdungsbeurteilungen und Messungen für die Arbeitsplatzevaluierungen durch. Sie stellt sicher, dass die Arbeitsplätze in einem Sicheren Zustand sind und für Ihre Mitarbeiter Risiken minimiert werden. Zusammen stellen wir Ihnen Ihre Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, Arbeitsplatzevaluierungen und Maßnahmenkataloge zur Gefahrenminimierung aus.

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